Für Schulkonferenzen

Warum ist die Schulkonferenz beim Thema Schulverpflegung gefragt?

Gute Schulverpflegung anzubieten ist eine komplexe Aufgabe und bedarf der Zusammenarbeit verschiedenster Akteur*innen der Schule. Nur durch die Zusammenarbeit aller kann es gelingen, ein gesundheitsförderndes und nachhaltiges Verpflegungsangebot bereitzustellen.

Den Schulkonferenzen kommt hier eine besondere Rolle zu, da in diesem Gremium bereits viele der Akteur*innen vertreten sind, denen laut § 76 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern eine Mitwirkung bei der Gestaltung der Schulverpflegung zugesprochen wird, welche sich an den Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) orientieren sollen.

Welchen Stellenwert Ernährung im Schulkonzept bekommt, welches Verpflegungsangebot es gibt, wie dieses in den Schulalltag (z. B. durch ausreichend Pausenzeiten) einbezogen wird, wie sich die Essräume aber auch die Ernährungsbildung gestaltet, sind Themen, welche in der Schulkonferenz behandelt werden sollten, um das Potenzial der Gesundheitsförderung und Prävention für Schüler*innen durch eine gute Mittagsverpflegung nicht ungenutzt zu lassen.

Aufgrund des § 76 Abschnitt 7 Nummer 5 b des Schulgesetzes in MV sind Schulkonferenzen dazu aufgerufen, sich an Regelungen zur Schulverpflegung auf der Grundlage des DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen zu beteiligen. Genau heißt es unter Absatz 5:

Die Schulkonferenz entscheidet ferner über…

5. eine Schulordnung zur Regelung des geordneten Ablaufs des äußeren Schulbetriebs einschließlich von Regelungen über […].

b) die Pausen und Mittagsverpflegung, welche sich an den geltenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren soll, sowie das Aufstellen von Getränke- und Speiseautomaten. (Quelle https://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/downloads/schulrecht/Synopse-Schulgesetz-mit-Begruendung.pdf)

Das folgende Glossar ist eine Sammlung über relevante Themenfelder für die Schulkonferenzen mit Links zu weiterführenden Informationen.

Gute Schulverpflegung anzubieten ist eine komplexe Aufgabe und bedarf der Zusammenarbeit verschiedenster Akteur*innen aus dem Setting Schule. Nur durch die Zusammenarbeit aller kann es gelingen, ein gesundheitsförderndes und nachhaltiges Verpflegungsangebot bereitzustellen. Dazu zählt auch eine angenehme Essatmosphäre zu gestalten und ein passendes Konzept für die Ernährungsbildung anzubieten.

Den Schulkonferenzen kommt hier eine besondere Rolle zu, da in diesem Gremium bereits alle Akteur*innen vertreten sind und der Schulkonferenz zudem laut Schulgesetz eine Mitwirkung bei der Gestaltung der Schulverpflegung zugesprochen wird.

Bund:
In Deutschland steht das Schulwesen zwar unter Aufsicht des Bundes, doch ist grundgesetzlich verankert, dass die Zuständigkeit für die Bildungs- und Kulturpolitik bei den Bundesländern liegt. Mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung setzt der Bund Standards, die auch die Schulverpflegung betreffen. Mit Blick auf die Qualitätsentwicklung in der Schulverpflegung fördert der Bund die Projekt- und Netzwerkarbeit der Vernetzungsstellen Schulverpflegung der Länder sowie auf Bundesebene die Arbeit des Nationalen Qualitätszentrums für Ernährung in Kita und Schule. Mit der Beauftragung zur Entwicklung der DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen hat der Bund die Qualitätsentwicklung weiter vorangebracht.

Landesregierung:
Laut Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 02.01.2004 steht jede Ganztagsschule in der Pflicht, ein Mittagessen anzubieten. Ebenso hat die KMK beschlossen, dass Ernährungsbildung im Rahmen der Verbraucherbildung in den Schulgesetzen aller Länder verankert werden soll. Wie diese Beschlüsse im Einzelnen ausgestaltet werden, entscheiden die Länder in ihren Richtlinien, zum Beispiel, ob die Qualitätsstandards verpflichtend sind.

Somit gibt die jeweilige Landesregierung den rechtlichen und finanziellen Rahmen vor, in dem die Schulträger agieren können. Konkrete Angaben zur Ausführung sind allerdings nur in wenigen Bundesländern durch gesetzliche Vorgaben verankert. Einige Bundesländer haben Härtefallfonds aufgelegt, mit denen sozial benachteiligten Kindern die Teilnahme am schulischen Mittagessen ermöglicht wird, sofern sie keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes beziehen können.

Schulträger:
Als äußere Schulangelegenheit gehört die Organisation der Schulverpflegung in den Verantwortungsbereich des Schulträgers. Meist bestimmt der Schulträger durch Ausschreibung, Vergabe und Vertrag mit dem
Speisenanbieter über Qualität, Preis und Verpflegungssystem. Idealerweise bezieht er die Schulleitung und den schulischen Verpflegungsausschuss in den Entscheidungsprozess ein.
Dabei hat der Träger grundsätzlich die Wahl zwischen Fremdbewirtschaftung und kommunaler Eigenregie. Der Schulträger finanziert häufig Bau-, Ausstattung und Betrieb der Küchen und Speiseräume. Er kann sich außerdem an Personal- und Betriebskosten beteiligen. In vielen Bundesländern zahlen Schulträger außerdem direkte Zuschüsse zu den Mahlzeiten.

Schulen:
Damit Schulverpflegung gelingt, ist eine enge Einbindung der Schulmahlzeiten in das Schulkonzept erforderlich, so dass die Verpflegung fester Bestandteil des Schullebens werden kann. Hierfür ist die Schulleitung verantwortlich, die diese Aufgabe an ein*e Verpflegungsbeauftrage*n übertragen kann. Wenn Schulträger und Schulen eng zusammenarbeiten, können Schulen (z. B. in Vergabeverfahren) in die Auswahl des Speisenanbieters einbezogen werden. Über das Verpflegungskonzept definieren Schulen qualitative Ansprüche an ihre Verpflegung. Sie nehmen damit großen Einfluss auf organisatorische Rahmenbedingungen wie etwa Raumgestaltung und Pausenzeiten und können Mahlzeiten zu wichtigen Lernorten der Ernährungsbildung machen.

In dieser Hinsicht sind Lehrkräfte wichtige Vorbilder in Sachen Ess- und Tischkultur und können beim gemeinsamen Mittagessen viel für die Kommunikation und die Beziehungspflege zwischen Lehrkräften und Schüler*innen beitragen. Im Unterricht können sie das Thema Essen und Trinken in vielen verschiedenen Fächern aufgreifen. Dabei sind sie nicht nur Wissensvermittler*innen, sondern können ganzheitlich und handlungsorientiert an vielen Punkten ansetzen, um ein gesundheitsförderliches Ernährungsverhalten zu vermitteln - ob bei Projekten, Aktionstagen oder beim gemeinsamen Essen.

Speisenanbieter:
Je nach Vertragsgestaltung durch den Schulträger ist es unterschiedlich, in welchem Umfang der Speisenanbieter in die Schulverpflegung vor Ort eingebunden ist. Die Spanne reicht von der reinen Anlieferung der Mahlzeiten über die Ausgabe und Abrechnung bis hin zur Reinigung und Entsorgung. Darüber hinaus bieten einige Unternehmen auch Bildungsprojekte rund um das Thema Essen und Trinken an, indem sie sich z. B. am jährlich stattfindenden bundesweiten Tag der Schulverpflegung aktiv beteiligen.
Das Küchenpersonal ist nicht nur für einen reibungslosen Ablauf zuständig, sondern ist auch die wichtigste Schnittstelle zu den Schüler*innen bei der Speisenausgabe. Eine freundliche und offene Art sorgt dafür, dass Kinder sich ernst genommen und wohl fühlen. Je jünger die Kinder sind, desto mehr sind Betreuung und pädagogischer Einfluss bei der Essensausgabe hilfreich. Die Küchenkräfte bekommen darüber hinaus häufig direktes Feedback von den Schüler*innen zum Speisenangebot, zu den Portionsgrößen und den Speiseresten.

Eltern:
Eltern spielen eine große Rolle bei der Akzeptanz der Schulverpflegung und der Teilnahme ihrer Kinder. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung kommt zu dem Fazit, dass "einerseits die Eltern als Einflussfaktor Nr. 1 für die (Nicht-)Nutzung schulischer Essensangebote angesehen werden können, andererseits werde der Dialog mit den Eltern aber in der Mehrzahl der Fälle auf bloße Mitteilungen reduziert."
Eine aktive Elternarbeit seitens der Schulen kann hier viel bewirken. Engagierte Eltern können die Schulverpflegung in Arbeitskreisen oder im Verpflegungsausschuss nach ihren Bedürfnissen und Wünschen mitgestalten und vielerorts auch aktiv mitwirken.

Schüler*innen:
Wenn es schmeckt und die Essatmosphäre angenehm ist, gehen Kinder und Jugendliche gerne in die Mensa. Der häufigste Grund, warum Schüler*innen nicht an der warmen Schulverpflegung teilnehmen, ist laut der Ernährungsstudie ESKIMO II (2018) ein warmes Mittag- oder Abendessen zuhause (59,2 % der Kinder von 6 – 11 Jahren, 39,5 % der Jugendlichen von 12 – 17 Jahre). Aber auch Geschmack, Preis, zu kurze Pausen und andere organisatorische Gründe führen zu einer Nichtteilnahme.
Können Kinder und Jugendliche über die Verpflegung mitbestimmen und sich aktiv einbringen, sind sie erfahrungsgemäß zufriedener mit den Mahlzeiten.
 
Quelle: NQZ  https://www.nqz.de/schule/qualitaetsentwicklung

 

 

Schüler*innen wird ein Mittagessen ermöglicht, sofern eine Mittagsverpflegung in dem Leistungsangebot der Schule, der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege enthalten ist. Sofern Schüler*innen an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in einem Hort (Einrichtung nach § 22 SGB VIII) teilnehmen, gilt dies unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird oder durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbart ist.

Es werden die gesamten Aufwendungen des Kindes für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege übernommen.

Quelle:  https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Soziales/BuT

 

 

DGE-Qualitätsstandards bieten Orientierung
für die Gestaltung der Schulverpflegung. Mit der Umsetzung der DGE-Qualitätsstandards erhalten Schüler*innen eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Wahl.

Die DGE-Qualitätsstandards erläutern praxisbezogen, was zu einer bedarfs- und bedürfnisorientierten Verpflegung gehört. Eine optimierte Lebensmittelauswahl und -häufigkeit werden erklärt sowie Details zur Speisenplanung und -herstellung. Die DGE-Qualitätsstandards beinhalten Empfehlungen zur Nachhaltigkeit und benennen vier Dimensionen dazu: Gesundheit, Soziales, Umwelt und Tierwohl.


Hier entlang geht es zum DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen.

Die DGE bietet Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung sowie Speisenanbietern, die diese Einrichtungen beliefern, die Möglichkeit, ein vollwertiges Verpflegungsangebot durch die DGE-Zertifizierung auszeichnen zu lassen. Die DGE bietet auch Schulen die Möglichkeit an, ihr Verpflegungsangebot auszeichnen zu lassen. Die Basis für diese Zertifizierung bildet der von der DGE herausgegebene „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen“.

Informationen zur Zertifizierung finden Sie auf den Seiten der DGE: https://www.dge.de/gemeinschaftsgastronomie/zertifizierung/einrichtungen/schulen/

 

 

 

Die Schule bietet ein großes Potenzial dafür, eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Verpflegung und Ernährungsbildung für Kinder und Jugendliche aktiv zu gestalten. Schulen können Kinder und Jugendliche motivieren und befähigen, einen gesunden und nachhaltigen Lebensstil zu entwickeln: im Unterricht und in außerschulischen Projekten und besonders bei der Schulverpflegung. Gemeinschaftliches Essen ermöglicht gemeinsame Geschmackerlebnisse und ein Voneinanderlernen. Dieses Lernen durch eigene Erfahrungen wird durch ein ergänzendes Angebot für Ernährungsbildung in der Schule maßgeblich gestärkt werden. Durch eine enge Verzahnung der Ernährungsbildung im Unterricht mit einem gesundheitsfördernden und nachhaltigen Verpflegungsangebot können Kinder und Jugendliche (formell und informell) lernen, wie sie mit ihrer Gesundheit und den Ressourcen dieser Erde umgehen können. Ernährung in der Schule trägt damit zur Gesundheits- und Verbraucherbildung bei. Dabei sind Bildung und Verpflegung als Einheit zu verstehen. So prägt die Schulverpflegung langfristig die Ernährungsgewohnheiten.

Auf den Seiten des Bundeszentrum für Ernärung (BZFe) finden Sie viele Module und Fortbilungen zum Thema Ernährungsbildung: https://www.bzfe.de/bildung/praxiswissen-schule/. Einen anschaulichen Infofilm zum Thema Ernährungsbildung gibt es vom NQZ. Schauen Sie hier: https://youtu.be/zbZ0VitDRmg

Neben dem Ort der Verpflegung ist die Mensa ein zentraler, alltäglicher Treffpunkt für Schüler*innen und das pädagogische Personal. Die Gelegenheiten zum gemeinsamen Essen sind wichtige Pausenzeiten und Taktgeber des Schulalltags. Die Essumgebung und damit einhergehend auch die Essatmosphäre sind mit einer der prägenden Faktoren für das Ernährungsverhalten. Zu kurze Pausen und Hektik führen mitunter dazu, dass Schüler*innen das Angebot nicht annehmen oder es als Stressbelastung empfinden. Eine ruhige Essumgebung mit genügend Zeit schafft Raum zum Genießen und für Gespräche untereinander.

Kriterien zur Gestaltung der Essumgebung und Essatmosphäre sollten daher ausreichende (und ggf. versetzte stufenspezifische) Pausenzeiten berücksichtigen und ein nettes und altersgerechtes Ambiente ermöglichen.


Weiterführende Informationen zu dem Thema: https://www.schuleplusessen.de/schule/getraenkeversorgung/essumgebung-und-essatmosphaere

Trinken ist wichtig! Die Aufgabe von Getränken ist es,den Körper mit Wasser zu versorgen. Wasser und ungesüßte Kräuter- und Früchtetees enthalten keine Kalorien und sind daher besonders gute Durstlöscher. Der Richtwert für die Trinkmenge liegt für Grundschüler*innen bei 1 Liter pro Tag, bei Schüler*innen der Sekundarstufe bei bis zu 1,5 Litern pro Tag. In einigen Situationen, etwa bei großer Hitze oder Sport, benötigt der Körper bis zu 0,5 - 1 Liter pro Stunde.
Idealerweise steht Trinkwasser den Schüler*innen während des Schulalltags möglichst kostenfrei zur Verfügung, z. B. durch Trinkwasserspender. Zu jeder Mahlzeit sollte es fester Bestandteil des Angebots sein und auch im Unterricht sollte es den Schüler*innen möglich sein, zu trinken.

Mehr Informationen gibt es unter:

https://www.dgevesch-mv.de/fileadmin/user_upload/downloads/Informationsbroschueren_-_DGE_Praxiswissen/Trinken_in_der_Schule.pdf

https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2020-03/RZ_Handreichung_Trinkwasser_Onlineversion-4.pdf

 

 

 

 

Wer Veränderungen in der Schulverpflegung umsetzen möchte, stellt sich einigen Herausforderungen. Viele unterschiedliche Bedürfnisse müssen unter einen Hut gebracht und ernst genommen werden, um Neuerungen erfolgreich einzuführen. Wertschätzende Kommunikation und Transparenz sind hier das A und O.

Erfolgreiche Schulverpflegung geht nicht ausschließlich von der Trägerin bzw. dem Träger oder dem Caterer aus. Auch Schüler*innen, Schulleitung und pädagogisches Personal, Ausgabepersonal und Eltern spielen eine wichtige Rolle. Ist eine Gruppe nicht zufrieden oder möchte mit der Veränderung nicht mitgehen, wird es schwierig, Neuerungen erfolgreich umzusetzen

Hier entlang geht es zu weiterenführenden Informationen:

https://www.dgevesch-mv.de/fileadmin/user_upload/downloads/Praxiswissen_Vernetzungsstellen_Schulverpflegung/3_Akzeptanz_von_Schulverpflegung.pdf

 

 

 

 

Im Schulgesetz ist unter §39 zu der Verteilung der Kosten folgendes festgehalten:

Ganztägiges Lernen
•    (5) Den Schülerinnen und Schülern soll ein Mittagessen und Schulmilch angeboten werden.

•    Die Schulträger entscheiden in eigener Verantwortung, in welcher Höhe sie die Erziehungsberechtigten an den Kosten der Ganztagsbetreuung und Schulspeisung beteiligen.

Der Verkaufspreis und die Kosten für eine Mittagsmahlzeit sind abhängig von den Rahmenbedingungen der Schulverpflegung und des Trägers. Generell unterschieden werden zwei Preisarten:

Verkaufspreis:
Preis, den die Eltern bzw. Schüler*innen für eine Mittagsmahlzeit in der Schule zahlen. Er setzt sich zusammen aus den Wareneinstandskosten und je anteilig den Personal- und Betriebskosten.

Kalkulatorischer Preis:
Ergibt sich aus den Kosten pro Mittagsmahlzeit als Summe aus Verwaltungskosten beim Träger, Anbieter-kosten und Kosten, die „vor Ort“ in der Schule anfallen, inkl. Gewinn und Umsatzsteuer. Er berücksichtigt die Kostenarten Wareneinstands-, Personal-, Betriebs- und Investitionskosten sowie die Verwaltungskosten, die für die Organisation der Schulverpflegung entstehen.

Quelle: Kups (Kosten- uns Preisstrukturen)- Studie:  https://www.nqz.de/fileadmin/nqz/publikationsdateien/KuPS_Factsheets_v2.pdf

 

 

 

 

 

 

 

In der Leistungsbeschreibung hat der Schulträger die Möglichkeit, gemeinsam mit der Schule festzulegen, welche Anforderungen bezüglich Qualität und Umsetzung der Schulverpflegung erfüllt werden sollen. Eine öffentliche Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung. Je detaillierter diese ist, desto besser kann im Verlauf der Ausschreibung geprüft werden, ob die Anforderungen erfüllt werden und ein Vergleich verschiedener Angebote erfolgen. Sie ist somit das Kernstück der Vergabeunterlagen.

Infoamationen zur Erstellunge einer Leistungbeschreibung finden Sie in dem Handlungsleitfaden  "Ausschreibung & Leistungsbeschreibung" : https://www.dgevesch-mv.de/fileadmin/user_upload/downloads/Praxiswissen_Vernetzungsstellen_Schulverpflegung/1_Ausschreibung_und_Leistungsbeschreibung_-_Ein_Handlungsleitfaden__nicht_barrierefrei_.pdf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laut Schulgesetz M-V § 39
Ganztägiges Lernen

•    (5) Den Schülerinnen und Schülern soll ein Mittagessen und Schulmilch angeboten werden.
•    Die Schulträger entscheiden in eigener Verantwortung, in welcher Höhe sie die Erziehungsberechtigten an den Kosten der Ganztagsbetreuung und Schulspeisung beteiligen.

Nach Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) ist das Angebot einer Mittagsverpflegung im Ganztagsangebot verpflichtend und leistet einen wesentlichen Beitrag zur täglichen Versorgung mit Nährstoffen für die Kinder und Jugendlichen. Üblicherweise besteht das Verpflegungsangebot aus mehreren Komponenten.
Pflanzliche Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte und Getreide sollten den Hauptteil des Mittagessens in der Schule ausmachen. Optimalerweise wird das tägliche Gemüse durch Kartoffeln, Nudeln, Reis oder eine andere Getreideart wie Bulgur und Couscous ergänzt. Mindestens einmal pro Woche stehen Hülsenfrüchte (Erbsen, Bohnen, Linsen) auf dem Speiseplan. Milch oder Milchprodukte wie Joghurt, Quark und Käse komplettieren die Mittagsmahlzeit zweimal pro Woche. Fleisch und Fisch stehen bestenfalls nur einmal auf dem Speiseplan der Schule. Werden bei der Speiseplanung Gemüse, Obst, Vollkorn- und Milchprodukte, Hülsenfrüchte, wertvolle Öle und Nüsse berücksichtigt, ist eine gesunde Ernährung auch ohne Fleisch und Fisch gut zu realisieren.
Der DGE-Qualitätsstandard bietet eine Orientierung über die (optimale) Auswahl an Lebensmitteln und die Häufigkeit ihrer Verwendung zur Gestaltung des Mittagessens und der Zwischenverpflegung. Hier entlang geht es zu DGE-Qualitätsstandard.

 

Quellen:

https://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/downloads/schulrecht/Synopse-Schulgesetz-mit-Begruendung.pdf; 

https://www.nqz.de/service/aktuelles/rechtsanspruch-auf-ganztag-in-der-grundschule-beschlossen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schüler*innen lassen sich für eine gesunde Schulverpflegung dann dauerhaft begeistern, wenn die Mahlzeiten
•    ihrer Lebenswelt entsprechen und schmecken,
•    mit positiven Emotionen verbunden sind und
•    außerdem die Vielfalt von Ess-Biografien angemessen berücksichtigen.

Damit dies gelingt, ist die Mitbestimmung und aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Gestaltung der Verpflegung von elementarer Bedeutung. Schüler*innen sind mit der Schulverpflegung zufriedener und akzeptieren diese umso eher, je mehr Partizipationsmöglichkeiten sie haben.


Welche Gestaltungsmöglichkeiten es für die Partizipation gibt, finden Sie hier: https://www.kita-schulverpflegung.bayern.de/fachinformationen/akzeptanz/014309/index.php

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Verpflegungsorganisation in Schulen sind viele Akteur*innen (z. B. Schulträger, Schulleitung, Schüler*innen, Speisenanbieter) beteiligt. Sie alle haben individuelle Wünsche an das Mahlzeitenangebot und agieren unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Durch die Heterogenität der Schullandschaft sind außerdem Voraussetzungen und Bedarfe in den einzelnen Schulen sehr unterschiedlich. Im Qualitätsentwicklungsprozess ist es daher eine wichtige Aufgabe, alle Interessensgruppen an einen Tisch zu bringen. Bestenfalls verfolgen alle ein gemeinsames Ziel: eine hohe Verpflegungsqualität und eine große Akzeptanz in der Schulgemeinde.

Der DGE-Qualitätsstandard beschreibt mit seinen Kriterien eine optimale Verpflegungssituation, die sich an den Maßstäben Gesundheitsförderung und Nachhaltigkeit orientiert. Er ist damit Referenz für eine gute, zukunftsfähige Verpflegung. Verpflegungsverantwortlichen in der Schulverpflegung gibt er dadurch Orientierung und unterstützt sie dabei, die Qualität ihres Verpflegungsangebots schrittweise zu steigern.

Veränderungen benötigen Zeit. Bei der (Weiter-)Entwicklung von Verpflegungsqualität geht es deshalb nicht darum, von heute auf morgen möglichst viele oder gar alle Kriterien des DGE-Qualitätsstandards umzusetzen. Vielmehr gilt es unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbedingungen – etwa Budget, Zeit oder Personal – realistische Ziele zu setzen, diese zu priorisieren und sich dann auf den Weg zu machen. Jeder Schritt – und sei er noch so klein – zählt und ist ein Schritt hin zu mehr Verpflegungsqualität.

Tipp: Legen Sie nach der Erhebung des Ist-Zustands gemeinsam fest, welche der nicht oder nur teilweise erfüllten Kriterien Sie zuerst angehen möchten. Formulieren Sie gemeinschaftlich Ziele und entsprechende Maßnahmen und legen Sie Verantwortlichkeiten sowie einen Zeitrahmen fest.

Schritt für Schritt unterstützt Sie bei diesem Prozess dabei der DGE-Qualitätsstandard.


Quelle: https://www.schuleplusessen.de/dge-qualitaetsstandard/qualitaetsentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Losgelöst vom Schulunterricht können Schüler*innen in einer Schülerfirma unternehmerisches Denken und Handeln lernen. Positiver Nebeneffekt: Speisen von Schülern für Schüler kommen immer gut an!

Schülerfirmen sind pädagogische Schulprojekte, in denen Schüler*innen eigenverantwortlich Waren herstellen, verkaufen und/oder Dienstleistungen anbieten, z. B. Reparaturdienste für Fahrräder oder den Betrieb eines Schulkiosks. Schülerfirmen sind keine Unternehmen aus rechtlicher Sicht, sondern schulische Veranstaltungen oder Teil eines Fördervereins. Sie müssen daher auch nicht beim Gewerbeaufsichtsamt oder im Handelsregister gemeldet werden. Dennoch werden die Strukturen der Schülerfirmen meist echten betrieblichen Realitäten angepasst. So legen die Mitglieder zu Beginn eine Unternehmensform fest, nach der sie handeln.


Weiterführende Informationen finden Sie unter "SCHÜLERFIRMEN M-V": https://www.unternehmergeist-macht-schule.de/DE/Initiativen/SCHUELERFIRMEN-MV/steckbrief.html

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Als Snack bezeichnet man Lebensmittel oder kleine Gerichte, die entweder zwischen den Hauptmahlzeiten verzehrt werden oder diese ersetzen. In der Schulverpflegung können Snacks in Mensa, Cafeteria oder Bistro ergänzend zum Mittagessen angeboten werden und ist insbesondere für Schüler*innen aus höheren Jahrgangsstufen ein attraktives Angebot. Was sich als Snack eignet und was sonst noch zu beachten ist, finden Sie in der Broschüre "Snacks an weiterführenden Schulen" unter: https://www.schuleplusessen.de/fileadmin/user_upload/medien/DGE_Snacking.pdf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Als Verpflegungsausschuss (alterniativ auch Mensaausschuss, Mensakreis, Essensausschuss genannt) bezeichnet man einen Zusammenschluss von Aktiven aus der Schulverpflegung, die in regelmäßigen Treffen Interessen austauschen, Ideen oder Bedenken einbringen und gemeinsam Entscheidungen rund um das Thema Schulverpflegung treffen. Der Verpflegungsausschuss dient der Qualitätssicherung der Schulverpflegung und stellt die Kommunikation zwischen allen Beteiligten sicher. Mitglieder können Vertreter*innen des Trägers und der Einrichtung (Leitung der Kita bzw. Schule), der Lehrerschaft bzw. des pädagogischen Personals, des Speisenanbieters und der Eltern, Schüler*innen bzw. Kinder und weitere für die Organisation zuständige Personen sein.

Beispiele für die Implementierung eines Mensakreises sowie das dahinterstehende Vorgehen finden Sie in dem Leitfaden: "Miteinader im Dialog - Schulverpflegung gestalten": https://lehrkraefteakademie.hessen.de/sites/lehrkraefteakademie.hessen.de/files/2022-05/praxisleitfaden_in_form_vns_hessen_0.pdf. und "Leitfragengestützte Kommunikation im Mensakreis" https://lehrkraefteakademie.hessen.de/sites/lehrkraefteakademie.hessen.de/files/2022-12/kommunikation_mensakreis_leitfaden.pdf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Als Verpflegungskonzept bezeichnet man die Verschriftlichung von Kriterien für die Verpflegung in der Einrichtung z. B. einer Kita oder Schule. Es stellt dar, wer, wann, wo, wie und womit zu versorgen ist. Ein Verpflegungskonzept ist in der Regel individuell auf die Einrichtung ausgerichtet und beschreibt dessen Selbstverständnis zum Essen und Trinken. Ausführliche Informationen sowie die Vorteile der Erstellung eines Verpflegungskonzeptes ehalten Sie in dem Leitfaden "Verpflegungskonzepte  in Schulen" unter:https://www.dgevesch-mv.de/fileadmin/user_upload/downloads/Praxiswissen_Vernetzungsstellen_Schulverpflegung/5VerpflegungskonzepteInSchulen.pdf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Als Verpflegungssystem bezeichnet man die Art und Weise der Speisenproduktion in Küchen der Gemeinschaftsverpflegung. Die gängigsten Verpflegungssysteme in der Kita- und Schulverpflegung sind Cook & Serve, Cook & Hold, Cook & Chill, Cook & Freeze. Grundsätzlich findet man in der Gemeinschaftsverpflegung die folgenden vier Verpflegungssysteme: Mischküche, Cook & Chill (Kühlkostsystem), Tiefkühlkostsystem und die Warmverpflegung. Sie unterscheiden sich vor allem in diesen Fragen:

  • Werden die Speisen direkt nach der Zubereitung warm ausgegeben oder werden sie für eine Zwischenzeit gekühlt bzw. tiefgekühlt und zur Ausgabe regeneriert?
  • Findet die Produktion am Ort der Ausgabe statt oder woanders?

Im Prinzip ist mit allen Systemen eine gute Verpflegungsqualität zu erreichen, wenn die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Verpflegungssysteme beachtet und die Anforderungen der Zielgruppe in den Vordergrund gestellt werden. Jedes System hat Vor- und Nachteile, die vor der Entscheidung genau geprüft werden sollten.


Quelle: https://www.schuleplusessen.de/schule/verpflegungssysteme